Hafnium-, Titan- und Zirkonium-Pulver mssen einen sichtbaren Wasserberschuss enthalten. Hafnium-, Titan- und Zirkonium-Pulver, angefeuchtet, mechanisch hergestellt mit einer Teilchengre von mindestens 53 m, chemisch hergestellt mit einer Teilchengre von mindestens 840 m, unterliegen nicht den Vorschriften des RID.